(EStG § 14 Abs 5 Z 4) Der Subfonds "Bond Hedge Fund Oe.S." ist infolge der Registrierung in Österreich als eigener inländischer Fonds mit selbständiger Anlagenstrategie zu behandeln. Unter der Voraussetzung, daß in diesem Subfonds ausschließlich Wertpapiere der in § 14 Abs 5 Z 4 lit a bis d EStG 1988 genannten Art verlangt werden, eignen sich die Investmentzertifikate des Subfonds zur Deckung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen. BMF v. 20.06.1996. (SWK 25/26/1996)