(ASVG § 255 Abs 1) Entsprechen Facharbeitertätigkeiten der Ausbildung sowie den Kenntnissen und Fähigkeiten in dem von einem ausländischen Versicherten erlernten Beruf und sind für diese Tätigkeiten Arbeitsplätze in ausreichender Anzahl vorhanden, braucht für die Verweisbarkeit des Versicherten nicht geprüft zu werden, ob seine allenfalls in der Heimat abgelegten Prüfungen die Voraussetzungen ihrer Anerkennung und Gleichhaltung in Österreich gemäß § 27a BAG erfüllen. OGH 10 Ob S 2049/96p v. 23.04.1996.