(ASVG § 255 Abs 3) Sind zumindest 100 Arbeitsplätze für Nachbehandler in der Fertigteilerzeugung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorhanden und werden auch für die Fertigteilnachbehandlung Fachkräfte (hier: qualifizierte Maurer) nachgefragt, besteht ein Arbeitsmarkt im Verweisungsberuf. OGH 10 Ob S 247/95 v. 12.12.1995.