(ASVG § 35) Wird ein Betrieb verpachtet, wobei die Dienstverhältnisse der Dienstnehmer zum Verpächter aufrecht bleiben, während die Dienstleistungen dem Pächter zugute kommen, liegen Leiharbeitsverhältnisse vor, in denen der Verpächter Dienstgeber bleibt.
VwGH 94/08/0278 v. 28.11.1995