(ASVG § 113) Stellt die Nichtmeldung eines Entgelts in der von der Gebietskrankenkasse behaupteten Höhe keinen Meldeverstoß dar, ist die Verhängung eines Beitragszuschlags auch dann rechtswidrig, wenn mit dem im Zeitpunkt der Verhängung des Beitragszuschlags noch dem Rechtsbestand angehörenden rechtskräftigen Bescheid die Verpflichtung des Dienstgebers zur Nachentrichtung von Beiträgen und Umlagen ausgesprochen wurde. VwGH 94/08/0169 v. 16.05.1995. (Bescheid aufgehoben)