vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASGG § 87 Abs 1, ASVG § 255 Abs 1

SozialversicherungARD 4775/27/96 Heft 4775 v. 13.9.1996

(ASGG § 87 Abs 1, ASVG § 255 Abs 1) Wenngleich das Arbeits- und Sozialgericht sämtliche notwendig erscheinenden Beweise von Amts wegen aufzunehmen hat, gilt dies nur in Ansehung von Umständen, für deren Vorliegen sich aus den Ergebnissen des Verfahrens Anhaltspunkte ergeben. Indiziert der vom ärztlichen Sachverständigen erhobene Befund jedoch nicht das Auftreten von regelmäßigen leidensbedingten Krankenständen bei Ausübung der Verweisungstätigkeiten oder die Notwendigkeit der Einhaltung zusätzlicher Arbeitspausen, muß derartiges ohne Parteienantrag auch nicht festgestellt werden. OGH 10 Ob S 40, 41/96 v. 20.02.1996.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte