(EStG § 15 Abs 1, § 34, § 19) Zahlt ein Arbeitnehmer einen ihm vom Arbeitgeber zur Finanzierung einer außergewöhnlichen Belastung gewährten, als Darlehen zu quailifizierenden Vorschuß in Raten, ist hinsichtlich des Belastungszeitpunkts nicht auf den Finanzierungszeitpunkt der außergewöhnlichen Belastung, sondern auf den Rückzahlungszeitpunkt der Raten abzustellen.
VwGH 93/15/0242 v. 23.05.1996