(GebG § 17 Abs 4, § 33 TP 20) Ein im Vorfeld eines gerichtlichen Scheidungsvergleichs abgeschlossener bedingter außergerichtlicher Unterhaltsvergleich ist gebührenpflichtig. VwGH 93/16/0077 v. 26.06.1996. (Beschwerde abgewiesen)
(GebG § 17 Abs 4, § 33 TP 20) Ein im Vorfeld eines gerichtlichen Scheidungsvergleichs abgeschlossener bedingter außergerichtlicher Unterhaltsvergleich ist gebührenpflichtig. VwGH 93/16/0077 v. 26.06.1996. (Beschwerde abgewiesen)