(BAO § 232) Bei Erlassung eines Sicherstellungsauftrages kann sich die Abgabenbehörde darauf stützen, daß der Abgabepflichtige in einem beim ASG anhängig gewesenen Schadenersatzprozeß wiederholt selbst zugestanden hat, er habe im maßgebenden Zeitraum im Wege der Gesellschaft Einkünfte in Millionenhöhe bezogen. VwGH 93/15/0237 v. 24.04.1996. (Beschwerde abgewiesen)