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SV-Beitragspflicht von entsandten Dienstnehmern nach Feststellung der Versicherungspflicht

SozialversicherungARD 4772/10/96 Heft 4772 v. 3.9.1996

(ASVG § 3 Abs 2 lit d, § 69) Wurden für Arbeitnehmer eines inländischen Unternehmens, die an verschiedene Baustellen ins Ausland entsandt wurden und die (zunächst) zur Pflichtversicherung gemeldet waren, SV-Beiträge abgeführt und die Versicherungspflicht festgestellt, ist eine Beitragsrückverrechnung während des Rechtsbestandes des die Versicherungspflicht feststellenden Bescheides nicht möglich.

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