(AZG § 1 Abs 2 Z 8, § 7, § 9, § 10, KV-Handel) Auch wenn ein Kollektivvertrag, der auch auf leitende Angestellte anwendbar ist, darauf hinweist, daß bei Anordnung von Überstunden die gesetzlichen Beschränkungen zu beachten seien, sind mit einer Überstundenpauschalentlohnung nicht nur die nach dem AZG zulässigen Überstunden abgedeckt.
OGH 9 Ob A 26/96 v. 27.03.1996