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Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der BUAG-Winterfeiertagsregelung

Betriebswichtige GesetzeARD 4771/8/96 Heft 4771 v. 30.8.1996

BGBl 1996/440, 143. Stück, ausgegeben am 21. 8. 1996

Auf Grund der §§ 13k Abs 4 und 39a Abs 3 BUAG, BGBl 1972/414, idF des Bundesgesetzes BGBl 1996/417, (vgl. ARD 4757/1 und 4771/7/96) wird verordnet:

"§ 1. Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung beträgt für eine Anwartschaftswoche das 0,9-fache des um 20% erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a Abs 3 und 4 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes.

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