Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert wird (9. Novelle zum FSVG) betreffend Angleichung einer Bestimmung über die Krankenversicherung der Pensionisten an das GSVG sowie Neuregelung bezüglich Ausnahmen von der Pflichtversicherung (Angehörige der Orden und Kongregationen der Katholischen Kirche sowie der Anstalten der Evangelischen Diakonie). BGBl 1996/415, 134. Stück, ausgegeben am 20. 8. 1996.