(MSchG § 3 Abs 3) Eine Verkürzung des unbefristeten individuellen Beschäftigungsverbots des § 3 Abs 3 MSchG führt nicht zu einer Verlängerung der Schutzfrist im Sinne des § 5 Abs 1 Satz 3 MSchG. OLG Wien 7 Rs 36/95 v. 15.03.1995. (ZAS Jud. 3/1996)
(MSchG § 3 Abs 3) Eine Verkürzung des unbefristeten individuellen Beschäftigungsverbots des § 3 Abs 3 MSchG führt nicht zu einer Verlängerung der Schutzfrist im Sinne des § 5 Abs 1 Satz 3 MSchG. OLG Wien 7 Rs 36/95 v. 15.03.1995. (ZAS Jud. 3/1996)