Das Arbeitsmarktservice Österreich hat neue Richtlinien zur Förderung der Ausbildung von Lehrlingen beschlossen. Für die Bestimmung der Höhe der Beihilfe haben personenbezogene Kriterien gegenüber ausbildungsbezogenen Kriterien Vorrang. Die Förderung bezieht sich in erster Linie auf arbeitsmarktmäßig benachteiligte Personengruppen. Die Gewährung der Beihilfe ist vom Ausbildungsbetrieb schriftlich bei der zuständigen Dienststelle des Arbeitsmarktservice (Regionalgeschäftsstelle) zu beantragen.