(Tir. GVG § 23 Abs 1, GebG § 14 TP 6 Abs 3) Die Erstattung einer Anzeige eines Rechtserwerbes an land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken durch einen Ausländer ist keineswegs in jedem Fall auch als Antrag im Sinne des § 14 TP 6 Abs 3 GebG (landesgesetzliche Grundverkehrsgebühr) anzusehen. VwGH 95/16/0300 v. 25.04.1996. (Bescheid aufgehoben)