(BAO § 212 Abs 1) Die Frage der Rechtmäßigkeit der einer Zahlungsaufforderung zugrundeliegenden Abgabenbescheide oder die Einbringung einer VwGH-Beschwerde ist regelmäßig keine taugliche Begründung für ein Stundungs- oder Zahlungserleichterungsansuchen. VwGH 95/13/0190 v. 20.02.1996.