Das Entschädigungsgesetz CSSR eröffnet nicht die Möglichkeit, nachweislich vor dessen Inkrafttreten eingebrachte Entschädigungsanträge als Anträge im Sinne dieses Gesetzes zu behandeln. VwGH 95/17/0186, 96/17/0236 v. 26.04.1996. (Beschwerde abgewiesen)