Kündigung wegen "verfrühter" Bekanntgabe des Karenzurlaubes - Anfechtbarkeit oder Sittenwidrigkeit der Kündigung? Artikel von Mag. Monika Drs, Wien. Die Autorin vertritt in diesem Beitrag die These, daß "werdende" Väter, die wegen der beabsichtigten Inanspruchnahme des Karenzurlaubes gekündigt werden, die Kündigung gemäß § 105 Abs 3 Z 1 ArbVG mit Erfolg anfechten können. (RdW 1996/315, Heft 7)