vorheriges Dokument
nächstes Dokument

FinStrG § 59 Abs 2

Lohnsteuer und AbgabenARD 4763/22/96 Heft 4763 v. 30.7.1996

(FinStrG § 59 Abs 2) Die Zuständigkeit einer Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens gegen einen Täter begründet auch dann ihre Zuständigkeit gegenüber anderen an der Tat Beteiligten, wenn die Entdeckung eines Beteiligten in einem anderen örtlichen Zuständigkeitsbereich erfolgt ist. VwGH 95/16/0150 v. 19.10.1995. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte