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Entlassung von BR-Mitgliedern nach Niederlegung der Funktion und Disziplinarverfahren

ArbeitsrechtARD 4762/15/96 Heft 4762 v. 26.7.1996

(ArbVG § 120, § 102) Die Entlassung eines ehemaligen BR-Mitglieds wegen als BR-Mitglied gesetzter Entlassungsgründe ist ohne Zustimmung des Gerichts zur Verfügung der Entlassung als Disziplinarmaßnahme wirksam, wenn infolge Durchführung des Disziplinarverfahrens seit der Niederlegung des BR-Mandats des Entlassenen mehr als drei Monate vergangen sind.

OGH 9 Ob A 99/95 v. 23.08.1995

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