(ArbVG § 62, § 105 Abs 1) Eine Fusionierung zweier Unternehmen stellt keinen Tatbestand her, der die Tätigkeitsdauer des Betriebsrats vorzeitig beendet, so daß auch in diesem Fall eine rechtswirksame Verständigung des Betriebsrats hinsichtlich einer Kündigungsabsicht erfolgen kann. ASG Wien 27 Cga 117/95p v. 05.10.1995, rk.