(AngG § 16) Dem KV für das graphische Gewerbe - Mantelvertrag für Arbeiter - läßt sich nicht entnehmen, daß Sonderzahlungen auch für entgeltfreie Krankenstandszeiten gebühren.
(AngG § 16) Dem KV für das graphische Gewerbe - Mantelvertrag für Arbeiter - läßt sich nicht entnehmen, daß Sonderzahlungen auch für entgeltfreie Krankenstandszeiten gebühren.