(KV-Gewerbeangestellte, AngG § 15, § 16) Sonderzahlungen sind eine Form aperiodischen Entgelts, das für Zeiten, in denen dem Arbeitgeber gegenüber kein Entgeltanspruch besteht (z.B. nach Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruchs im Falle der Krankheit), regelmäßig nicht gebührt, sofern nicht ein Kollektivvertrag oder eine andere, auf das jeweilige Dienstverhältnis einwirkende Norm Gegenteiliges anordnet.
OGH 8 Ob A 2019/96m v. 28.03.1996