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Einseitige Einführung eines Deckungsbeitragssystems

ArbeitsrechtARD 4757/6/96 Heft 4757 v. 9.7.1996

(AngG § 37) In der einseitigen Änderung eines vom Umsatz abhängigen Provisionssystems in ein Deckungsbeitragssystem durch den Arbeitgeber liegt eine wesentliche Verletzung des Dienstvertrags, die den Arbeitnehmer berechtigt, eine vereinbarte Konkurrenzklausel nicht einzuhalten.

OLG Wien 8 Ra 88/96m v. 10.05.1996, Revision zulässig

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