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DHG § 2 Abs 1

Betriebswichtige GesetzeARD 4756/39/96 Heft 4756 v. 5.7.1996

(DHG § 2 Abs 1, ABGB § 1295, AngG § 27) Ein Parkschaden am Dienstfahrzeug könnte nur dann einen Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers begründen, wenn das Kfz zumindest fahrlässig falsch geparkt gewesen wäre. Er ist aber schon im Ansatz nicht geeignet, einen Entlassungsgrund darzustellen. ASG Wien 18 Cga 123/93a v. 15.05.1995, Berufung erhoben.

Anm.: Bestätigt durch OLG Wien 7 Ra 131/96b v. 4. 3. 1996, ARD 4770/16/96, sowie OGH 9 ObA-2238/96z v. 25. 9. 1996, ARD 4801/17/96.

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