vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 27 Z 4

Betriebswichtige GesetzeARD 4756/29/96 Heft 4756 v. 5.7.1996

(AngG § 27 Z 4) Auch wenn verspätete Dienstantritte eines Arbeitnehmers auf eine mögliche Alkoholabhängigkeit zurückzuführen sind, sind diese, wenn solches vom Arbeitnehmer im Verfahren nicht formell vorgebracht wurde, so daß das allfällige Bestehen einer Alkoholkrankheit zu prüfen gewesen wäre, als wiederholte, beharrliche Dienstpflichtenverletzung zu werten. ASG Wien 13 Cga 266/94w v. 08.02.1996, rk.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte