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ABGB § 879

BetriebswichtigesARD 4754/26/96 Heft 4754 v. 28.6.1996

(ABGB § 879) Für die Frage, ob eine Ehegattenbürgschaft allein wegen offenkundiger, krasser Überforderung des Bürgen sittenwidrig ist, sind alle bei Vertragsschluß erkennbaren Umstände einschließlich der voraussichtlichen Leistungsfähigkeit des Hauptschuldners zu berücksichtigen. Bundesgerichtshof/BRD IX ZR 171/95 v. 18.01.1996. (Betriebs-Berater 1996/660, Heft 13)

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