vorheriges Dokument
nächstes Dokument

StGB § 34, FinStrG § 29

Lohnsteuer und AbgabenARD 4752/13/96 Heft 4752 v. 21.6.1996

(StGB § 34, FinStrG § 29) Legt ein getränkesteuerpflichtiger Gastwirt in einer Selbstanzeige an das Finanzamt zwar kein reumütiges Geständnis ab, gibt er jedoch den im gegebenen Zusammenhang wesentlichen Umstand zu, Zukäufe an Getränken nicht buchhaltungsmäßig erfaßt zu haben, liegt darin, weil diese Tatsache jedenfalls entsprechenden Ermittlungsaufwand erspart hat, ein Milderungsgrund. Ein wesentlicher Beitrag des Täters zur Wahrheitsfindung liegt auch dann vor, wenn ihn die Behörde ohne ausdrückliche Bezeichnung als solchen wertet. VwGH 95/16/0171 v. 19.10.1995.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte