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Vorsteuerabzugsberechtigung von öffentlichen Einrichtungen

Lohnsteuer und AbgabenARD 4751/24/96 Heft 4751 v. 18.6.1996

BMF 11 0502/33-Pr.2/96 v. 29.03.1996

Im folgenden gilt die Aussage, daß die jeweilige öffentliche Einrichtung zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, jeweils nur unter den Voraussetzungen, daß die Einrichtung nicht unter die Kleinunternehmerregelung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 fällt und daß nicht Liebhaberei im Sinne des § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1994 vorliegt.

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