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Mehraufwendungen für erheblich behinderte Kinder

Lohnsteuer und AbgabenARD 4750/14/96 Heft 4750 v. 14.6.1996

BMF Lohnsteuerprotokoll 1996

Gemäß § 4 der Verordnung v. 5. 12. 1988 über außergewöhnliche Belastungen steht für erheblich behinderte Kinder, für die gemäß § 8 Abs 4 FLAG erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, ein monatlicher Freibetrag von S 3.600,- zu. Können zusätzlich zu diesem Freibetrag durch die Behinderung verursachte tatsächliche Fahrtkosten für täglich erforderliche Fahrten in ein Sonderheim geltend gemacht werden?

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