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ABGB § 1497

Lohnsteuer und AbgabenARD 4749/28/96 Heft 4749 v. 11.6.1996

(ABGB § 1497) In analoger Anwendung des Verjährungsrechts auf eine arbeitsrechtliche Verfallsklausel wird mit dem in einer als Teilzahlung gekennzeichneten Leistung zum Ausdruck kommenden Anerkenntnis die KV-Verfallsfrist zunächst unterbrochen und beginnt sodann wieder von neuem zu laufen. OLG Wien 8 Ra 148/95 v. 21.12.1995.

Anm.: bestätigt durch OGH 9 Ob 2040/96g v. 10. 4. 1996 = ARD 4770/10/96

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