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Kündigung der SoSi-Abkommen mit der Türkei, Tunesien, Jugoslawien, Kroatien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Slowenien

Betriebswichtige GesetzeARD 4749/2/96 Heft 4749 v. 11.6.1996

Der Ministerrat hat am 29. 5. 1996 eine Regierungsvorlage eingebracht, in der die unbefristete Kündigung der Abkommen über Soziale Sicherheit mit der Türkei, Tunesien, Jugoslawien, Kroatien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Slowenien ausgesprochen wird. Die Kündigung dieser Abkommen erfolgt, um die Streichung der Familienbeihilfe für Gastarbeiterkinder aus diesen Staaten durchsetzen zu können (siehe § 50g Abs 2 FLAG idF des StruktAnpG, BGBl 1996/201). Die Regierungsvorlage soll am 11. 6. im Sozialausschuß beraten und am 13. 6. im Nationalrat beschlossen werden, wobei von der Kündigung nicht nur die Familienbeihilfe, sondern auch die Leistungen aus Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung betroffen sind, sofern nicht rechtzeitig neue Abkommen geschlossen werden.

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