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Abfertigungsanspruch nach Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

ArbeitsrechtARD 4747/29/96 Heft 4747 v. 29.5.1996

(AngG § 26 Z 1) Einem wegen Gesundheitsgefährdung kündigenden Arbeitnehmer stehen Abfertigungs- bzw. Urlaubsentschädigungsansprüche auch dann zu, wenn er vor seiner Kündigung das Anbot des Arbeitgebers auf andere Verwendung im Betrieb abgelehnt hat.

OGH 9 Ob A 194/95 v. 31.01.1996

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