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EheG § 82 Abs 1 Z 3

BetriebswichtigesARD 4746/52/96 Heft 4746 v. 24.5.1996

(EheG § 82 Abs 1 Z 3) Eine von einem Unternehmen für den Betrieb erworbene Computeranlage kann durch Verwendung als eheliches Gebrauchsvermögen seine besondere aufteilungsrechtliche Eigenschaft im Sinne des § 82 Abs 1 Z 3 Ehegesetz verlieren. OLG Wien 8 Ra 176/95 v. 22.01.1996.

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