vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AZG § 12, §§ 14 bis 15b, § 15e

ArbeitsrechtARD 4746/36/96 Heft 4746 v. 24.5.1996

(AZG § 12, §§ 14 bis 15b, § 15e) In den Bereichen, die nicht der Verordnung Nr. 3820/85 unterliegen, bleiben die Mitgliedstaaten für den Erlaß von Regelungen über die Lenkzeit zuständig. Art 4 der Verordnung schließt allgemein bestimmte Beförderungen von der Gemeinschaftsregelung aus. Für diese Beförderungen sieht die Verordnung keine Harmonisierung der Sozialvorschriften vor, so daß den Mitgliedstaaten die Befugnis verbleibt, diese Beförderungen zu regeln. EuGH Rs. C-335/94 v. 21.03.1996, Fall Mrozek und Jäger.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!