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ABGB § 1158

BetriebswichtigesARD 4746/17/96 Heft 4746 v. 24.5.1996

(ABGB § 1158, AngG § 23) Der Berufung gegen das Urteil des ASG Wien 8 Cga 233/93 d v. 31. 10. 1994 = ARD 4670/19/95, betreffend Ausschluß von Billeteuren im Innendienst vom Anspruch auf Abfertigung durch unzulässige Kettendienstverträge und von Sonderzahlungen durch den Kollektivvertrag, wurde keine Folge gegeben. OLG Wien 7 Ra 13/95 v. 15.03.1995.

Anm.: Aufgehoben durch OGH 9 Ob A 2126/96d v. 4. 9. 1996, ARD 4809/40/97.

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