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Einschränkung der Begünstigung für 5 Überstunden - Lohnzahlungszeitraum

Lohnsteuer und AbgabenARD 4745/38/96 Heft 4745 v. 21.5.1996

BMF Lohnsteuerprotokoll ..

(EStG § 68 Abs 2) Die mit 1. 6. 1996 in Kraft tretende Neuregelung in § 68 Abs 2 EStG, wonach die Begünstigung für fünf Überstunden mit S 590,- limitiert wird, ist für Überstunden, die im Monat Mai geleistet wurden, aber bis spätestens am 15. Juli ausbezahlt werden, nicht anzuwenden.

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