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WAO § 3, EO § 352

BetriebswichtigesARD 4744/15/96 Heft 4744 v. 14.5.1996

(WAO § 3, EO § 352) Wurde bei einer Versteigerung einer Liegenschaft der Zuschlag einem Pflegebefohlenen erteilt, wird die Versteigerungsabgabe erst mit der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung des Zuschlags fällig. VwGH 93/17/0027 v. 15.09.1995.

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