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NÖ BauO § 14

BetriebswichtigesARD 4744/2/96 Heft 4744 v. 14.5.1996

(NÖ BauO § 14) Eigenleistungen von Anrainern zur Verbreiterung einer bestehenden Straße können nur dann als Zahlung von Aufschließungsbeiträgen gewertet werden, wenn sie unter dem Titel einer abgabenrechtlichen Leistungspflicht vorgeschrieben werden. VwGH 92/17/0247 v. 15.09.1995.

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