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Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes

Betriebswichtige GesetzeARD 4743/26/96 Heft 4743 v. 10.5.1996

durch Art 32 StruktAnpG 1996, BGBl 1996/201, 63. Stück, ausgegeben am 30. 4. 1996

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Antimißbrauchsgesetz, BGBl. Nr. 895/1995, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 2 lit. l wird die Wortfolge "sofern sie über eine Aufenthaltsbewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz, BGBl. Nr. 466/1992, in der Fassung BGBl. Nr. 351/1995, verfügen" durch die Wortfolge "sofern sie zum Aufenthalt im Bundesgebiet nach dem Aufenthaltsgesetz (AufG), BGBl. Nr. 466/1992, berechtigt sind" ersetzt.

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