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Rechtliche Bedeutung einer Geheimhaltungsklausel im Dienstvertrag

ArtikelschauARD 4742/16/96 Heft 4742 v. 7.5.1996

Rechtliche Bedeutung einer Geheimhaltungsklausel im Dienstvertrag. Anmerkung von Dr. Christoph Klein, Wien, zur Entscheidung OGH 8 Ob A 225/95 v. 27. 4. 1995 = ARD 4663/5/95. (DRdA 1996/153, Heft 2)

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