(EStG § 4 Abs. 1, § 9, BAO § 184) Bei einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung trotz Buchführungspflicht besteht durch das gänzliche Fehlen einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG keine Möglichkeit, analog zum Fall einer mangelhaften Buchhaltung, nach Korrektur von Mängeln eine Investitionsrücklage zu bilden. FLD f. OÖ 1167/1-1994 v. 16.02.1995. (ÖStZ 1996/100, Heft 4)