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Werkverträge im Rahmen der Behindertenhilfe und (Früh-)Förderung als sozialversicherungspflichtige Dienstverträge

SozialversicherungARD 4739/19/96 Heft 4739 v. 23.4.1996

BMAS 10.009/43-4/96 v. 28.03.1996

Nach § 4 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 ASVG sind die bei einem oder mehreren Dienstgebern beschäftigten Dienstnehmer auf Grund des ASVG versichert (vollversichert), wenn die betreffende Beschäftigung nicht nach den §§ 5 und 6 ASVG von der Vollversicherung ausgenommen ist.

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