Aus dem Entwurf einer Evaluierungsverordnung BMAS 66.501/16-3/95 v. .. (siehe schon ARD 4660/7/95 und ARD 4733/96 ff.)
Den Volltext des Verordnungsentwurfs finden Sie im Internet unter www.ard.co.at/ard/ in der Rubrik "Arbeitsrecht".
1. Auf Grundlage der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (siehe ARD 4738/1/96) ist zu prüfen, ob und welche Maßnahmen zur Gefahrenverhütung notwendig sind. Diese Prüfung erfolgt durch jene Personen, die die Evaluierung durchführen (siehe ARD 4735/2/96). Sie haben dem Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenverhütung vorzuschlagen.