1. Erhöhung des Investitionsfreibetrages
(Änderung gegenüber ARD 4727/1/96, Pkt. 6)
Die Vorziehung der Erhöhung des IFB um einen Monat (ab 1. 5. 1996 statt 1. 6. 1996) soll es der Hotellerie ermöglichen, ihre Bauinvestitionen bis zum Beginn der Wintersaison 1996 abschließen zu können. Wird ein Gebiet mit Verordnung zum Assanierungsgebiet erklärt, steht der erhöhte IFB für die im Rahmen einer Flächenassanierung assanierten betrieblichen Gebäude für Investitionen bis zum 31. 12. 2000 zu.