(ASVG § 227 Abs. 2) Der Nachkauf von Versicherungszeiten muß nicht zu einer höheren Pensionsleistung führen.
BMAS 21.891/22-2/96 v. 14.03.1996
Die unterste Einheit für den Nachkauf bildet ein Versicherungsmonat; der Einkauf eines Monats könnte in Hinblick auf die geringfügigen Auswirkungen einer solchen Maßnahme in manchen Fällen innerhalb von drei Jahren Pensionsbezug durch die höhere Pensionsleistung ausgeglichen werden.