Aus dem Entwurf einer Evaluierungsverordnung BMAS 66.501/16-3/95 v. ..(siehe schon ARD 4660/7/95 und ARD 4733/96 ff.)
1. Zu ermitteln sind die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren bei sämtlichen Aspekten der Arbeit. Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sind insbesondere zu berücksichtigen: