(ArbVG § 36, § 73) Auch im Ausland von einem österreichischen Unternehmen beschäftigte Außendienstverkäufer sind Arbeitnehmer im Sinne des ArbVG und haben bei einem entsprechenden Beschluß an den Betriebsratsfonds eine Betriebsratsumlage abzuführen.
ASG Wien 30 Cga 78/95 z v. 07.02.1996, Berufung erhoben