Aus dem Entwurf einer Evaluierungsverordnung BMAS 66.501/16-3/95 v. .. (siehe schon ARD 4660/7/95 und 4733/96 ff.)
Den Volltext dieses Verordnungsentwurfes finden Sie im Internet unter www.ard.co.at/ard/ in der Rubrik "Arbeitsrecht".
1. Jene Personen, die die Evaluierung durchführen (siehe ARD 4735/2/96), müssen Zugang zu den Arbeitnehmerschutzvorschriften, zu den für die Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und Arbeitsvorgänge maßgeblichen Normen und zur maßgeblichen wissenschaftlichen und technischen Fachliteratur haben.